1. NOVEMBER 2017

Ziemlich viel sogar, denn: Der Betreiber einer Website hat gewisse gesetzliche Verpflichtungen. Insbesondere, wenn er seinen Internetauftritt aus geschäftlichen Gründen betreibt. Dann ist er verpflichtet, ein Impressum zu veröffentlichen. Die Mindestanforderungen für das Impressum sind in § 5 TMG festgelegt. Generell hat das Impressum einer Website den Zweck über die Identität des Webseitenbetreibers zu informieren. Kommt ein Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten nicht nach, können hohe Geldbußen die Folge sein. Insbesondere, wenn das Impressum fehlt, aber auch, wenn das Impressum „nur“ unvollständig ist.

Datenschutz auf Webseiten – wichtig sind folgende Punkte:

• Datenerhebung
• Fremde Inhalte
• Medieninhalte

Datenerhebungen – das müssen Sie beachten

Nutzern einer Webseite muss es leicht gemacht werden, sich über eventuelle Datenerhebungen, die während oder nach ihrem Webseitenbesuch stattfinden, zu Informieren. Insbesondere Umfang und Zweck der Datenerhebung müssen dargelegt werden. Diese Informationen finden die Besucher in der sogenannten Datenschutzerklärung.

Verantwortung für fremde Inhalte auf Webseiten

Wenn Sie den Inhalt Ihrer Webseite mit Links zu anderen Webseiten anreichern, müssen Sie auch entsprechend vorgehen. Solche Inhalte müssen Sie sogar regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und entsprechend kennzeichnen. Dies gilt übrigens auch generell für fremde Inhalte. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften, die hier zum tragen kommen, beziehen sich immer auf den Schutz von personenbezogenen Daten.

 

Aufgepasst beim Einsatz von Medieninhalten

Auch Medieninhalte fallen unter den Datenschutz. Mit Medieninhalten sind insbesondere solche Medien gemeint wie Bild- oder Videodateien, in denen fremde Personen gezeigt werden. Wenn Sie solche Dateien verwenden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass diese Personen Ihnen ihre ausdrückliche Einwilligung für die Veröffentlichung erteilt haben.

Übrigens: Die sozialen Netzwerke sind immer noch im Trend und wichtig für Unternehmen. Allerdings ist es bisher gerichtlich noch nicht entschieden worden, wie sich die rechtlichen Bestimmungen sich mit einer unternehmerischen Social-Media-Präsenz vereinbaren lassen.

Haben Sie Ihre Webseiteninhalte im Griff? Kommen Sie allen gesetzlichen Vorschriften nach? Falls Sie sich nicht sicher sind, kann Sie ein Datenschutzbeauftragter auch hier unterstützen.

Was haben Datenschutz und Datensicherheit gemeinsam im Umgang mit Daten?

Datenschutz und Datensicherheit wirken sehr oft Seite an Seite. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie besonders bei der Datenerhebung auf den Datenschutz achten müssen. In Vertrieb von jedem Unternehmen sind Kundenkarteien ein besonders wichtiges Gut. Aber genau hier fängt die eigentliche Datensicherheit schon an. Sie können sich mal die Frage stellen: Hat jeder meiner Mitarbeiter ganz sel..
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Kennen Sie die deutschen und die österreichischen Datenschutzgesetze eigentlich?

In Deutschland und in Österreich ist das Datenschutzrecht in besonderen Gesetzen geregelt. Für Unternehmer ist hauptsächlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Datenschutzgesetz (DSG) relevant. Es regelt den Schutz von personenbezogenen Daten. Das BDSG / DGS wird von einer Reihe von Nebengesetzen ergänzt – insgesamt 18 verschiedene! Sie alle zu kennen und umzusetzen ist nicht imme..
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