9. FEBRUAR 2018

Daten von Kunden gelten heute allgemein als das allerwichtigste Kapital für Unternehmen. Daher liegt es auf der Hand, dass solche wichtigen Kundendaten niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis und Berechtigung freigegeben werden. Das kann zu einem unerwarteten Vertrauensbruch und zum Wegfall von Geschäft führen. Es ist allerdings keine leichte Aufgabe, auf seine Kundendaten aufzupassen und auch die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts einzuhalten.

 

Was macht den Datenschutz so aufwendig?

Das deutsche Datenschutzrecht sieht grundsätzlich ein generelles Verbot mit sogenanntem Erlaubnisvorbehalt vor. Das heißt, dass alle personenbezogenen Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn die betroffenen Personen ihr ausdrückliches Einverständnis dafür erteilt haben. In diesem Zusammenhang sollten Unternehmer wissen, dass mit „Einverständnis“ nicht die Einwilligung in die Unternehmens-AGB gemeint ist. Eine AGB ist eine vertragliche Vereinbarung zu den Geschäftsvorgängen zwischen Vertragspartnern. Das Einverständnis zu Verarbeitung von persönlichen Daten muss aber eindeutig erkennbar hervorgehoben werden. Erst dann entspricht es den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. An dieser Regelung wird sich übrigens nichts ändern, wenn die neue, schärfere europäische Datenschutzgrundverordnung im nächsten Jahr in Kraft tritt.

Komplizierte Gesetzeslage beim Datenschutz

Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle: wenn beispielsweise eine Rechtsvorschrift dies explizit erlaubt. § 28 Abs. 1 BDSG ist so eine Rechtsgrundlage. Er besagt, dass beim Umgang mit Kundendaten, eine Abweichung von dem Verbot zur Bewahrung berechtigter Unternehmensinteressen dann vorliegt, wenn die schützenswerten Interessen der Kunden dabei nicht überwiegen. Des Weiteren sollte auch differenziert werden zwischen geschäftlichen Kunden und Verbrauchern. Die zusätzlichen Einschränkungen im Telemediengesetz (TMG) sind ebenfalls zu beachten in diesen Fällen.

Fazit: Der Umgang mit personenbezogenen Daten allgemein oder im Internet ist eine heikle Sache. Ein sorgsamer Umgang mit solchen Daten ist ratsam, aber nicht immer ganz einfach. Firmen müssen auf ihre Kunden und die damit zusammenhängenden Daten aufpassen. Beide sind wertvolles Geschäftskapital. Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie in Ihrem Unternehmen einen korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten pflegen?

Was haben Datenschutz und Datensicherheit gemeinsam im Umgang mit Daten?

Datenschutz und Datensicherheit wirken sehr oft Seite an Seite. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie besonders bei der Datenerhebung auf den Datenschutz achten müssen. In Vertrieb von jedem Unternehmen sind Kundenkarteien ein besonders wichtiges Gut. Aber genau hier fängt die eigentliche Datensicherheit schon an. Sie können sich mal die Frage stellen: Hat jeder meiner Mitarbeiter ganz sel..
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Kennen Sie die deutschen und die österreichischen Datenschutzgesetze eigentlich?

In Deutschland und in Österreich ist das Datenschutzrecht in besonderen Gesetzen geregelt. Für Unternehmer ist hauptsächlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Datenschutzgesetz (DSG) relevant. Es regelt den Schutz von personenbezogenen Daten. Das BDSG / DGS wird von einer Reihe von Nebengesetzen ergänzt – insgesamt 18 verschiedene! Sie alle zu kennen und umzusetzen ist nicht imme..
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